Förderungen
Wir fördern Ihre Bildungsprojekte
Wir fördern Bildungsinitiativen und -projekte, die unternehmerisches Denken, digitale und mediale Kompetenzen sowie MINT-Fähigkeiten stärken. Überprüfen Sie unsere Förderrichtlinien, um zu sehen, ob Ihr Projekt zu uns passt.
Grundlegende Kriterien
Allgemeine Förderrichtlinien
Die Stiftung Fachkräfte für Brandenburg hat den Auftrag, die Zukunftsfähigkeit des Landes zu stärken und zu sichern. Zu diesem Zweck definiert sie eigene Themenlinien und veröffentlicht dazu Ausschreibungen.
Grundsätzlich gilt für alle Projekte, dass sie:
- ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne von § 52 Absatz 2 der
Abgabenordnung verwirklichen und nachweisen müssen.
- sich in die bestehenden Themenlinien einfügen, einen innovativen Charakter, hohe fachliche Qualität und einen erkennbaren regionalen Bezug aufzeigen.
Die Entscheidung über die Aufnahme in ein Programm bzw. eine Projektförderung trifft alleine die Stiftung Fachkräfte für Brandenburg. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
Die Ausschreibungsbedingungen zu den jeweiligen Programmen sind genau beschrieben und einzuhalten.
Ausgeschlossen ist die Förderung von:
- Wirtschaftsunternehmen,
- sonstigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben
- Betrieben gewerblicher Art
Einzelpersonen - eine Ausnahme bilden die Stipendienprogramme der Stiftung Fachkräfte für Brandenburg
Ebenfalls ausgeschlossen sind:
- die institutionelle Förderung von Einrichtungen
- die dauernde Förderung von Maßnahmen
- der Ausgleich von Defiziten, die durch den Ausfall anderer Finanziers entstanden sind
- die nachträgliche Bezuschussung von abgeschlossenen Projekten bzw. die Erstattung von anderweitig gewährten Vorfinanzierungen
- die Ausstattung anderer Stiftungen oder sonstiger Einrichtungen mit Kapital ist nicht möglich
Voraussetzungen für die Förderung von Projekten durch die Stiftung:
- Das Projekt muss die Allgemeinheit fördern.
- Die Förderung muss sich auf ein konkretes, zeitlich befristetes Projekt beziehen.
- Das beantragte Projekt benötigt einen deutlich auszuweisenden Eigenanteil.
- Sie akzeptiert grundsätzlich auch die Zuwendungen anderer Finanziers zu einem beantragten Projekt.
- Eine Förderung ist nur dann möglich, wenn der Vorstand einen Zuschuss für dieses Projekt beschließt.