• Wirtschaft stiftet Zukunft

Allgemeine Richtlinie für Projektmittelvergaben

Die Stiftung „Fachkräfte für Brandenburg“ hat den Auftrag, die Zukunftsfähigkeit des Landes zu stärken und zu sichern. Zu diesem Zweck definiert sie eigene Themenlinien und veröffentlicht dazu Ausschreibungen. Grundsätzlich gilt für alle Projekte, dass sie:

• ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne von § 52 Absatz 2 der

Abgabenordnung verwirklichen und nachweisen müssen.

• sich in die bestehenden Themenlinien einfügen, einen innovativen Charakter, hohe fachliche

Qualität und einen erkennbaren regionalen Bezug aufzeigen.

Die Entscheidung über die Aufnahme in ein Programm bzw. eine Projektförderung trifft alleine die Stiftung „Fachkräfte für Brandenburg“. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

Die Ausschreibungsbedingungen zu den jeweiligen Programmen sind genau beschrieben und einzuhalten. Ausgeschlossen ist die Förderung von Wirtschaftsunternehmen, sonstigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, Betrieben gewerblicher Art sowie in aller Regel von Einzelpersonen. Eine Ausnahme bilden die Stipendienprogramme der Stiftung „Fachkräfte für Brandenburg“.

Ebenfalls ausgeschlossen sind grundsätzlich die institutionelle Förderung von Einrichtungen, die dauernde Förderung von Maßnahmen, der Ausgleich von Defiziten, die durch den Ausfall anderer Finanziers entstanden sind, die nachträgliche Bezuschussung von abgeschlossenen Projekten bzw. die Erstattung von anderweitig gewährten Vorfinanzierungen. Die Ausstattung anderer Stiftungen oder sonstiger Einrichtungen mit Kapital ist nicht möglich.

Projekte, die der Stiftung zur Förderung vorgeschlagen werden, müssen die Allgemeinheit fördern und die Förderung muss sich auf ein konkretes, zeitlich befristetes Projekt beziehen. Die Stiftung erwartet für die Durchführung des beantragten Projektes einen deutlich auszuweisenden Eigenanteil. Sie akzeptiert grundsätzlich auch die Zuwendungen anderer Finanziers zu einem beantragten Projekt. Eine Förderung ist nur dann möglich, wenn der Vorstand einen Zuschuss für dieses Projekt beschließt.

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