Einzel- und Projektspenden
Wenn Sie die Stirftung finanziell unterstützen möchten, erhalten Sie eine Spendenbescheinigung, die Ihnen das Finanzamt bei der Ermittlung Ihrer Einkommensteuer anrechnet. Jährlich können Sie bis zu 20% Ihrer Einkünfte für gemeinnützige steuerlich als Spende geltend machen. Spenden, die den Satz von 20% übersteigen können in den folgenden Jahren im Rahmen der Höchstbeträge als Sonderausgaben abgezogen werden.
Finanzielle Spenden
Mit einer finanziellen Einzelspende unterstützen Sie unsere Arbeit und ermöglichen damit die Verwendung des Beitrags in den Projekten, die gerade den höchsten Unterstützungsbedarf haben.
Projektspenden
Ihre Projektspende kommt direkt der von Ihnen bestimmten Projektarbeit zu Gute. Ihre Zuwendung ist hiermit zweckgebunden und wird ausschließlich zur Deckung der Projektkosten verwendet. Wenn Sie wollen, dass Ihre Spende für ein ganz bestimmtes Projekt verwendet werden soll, dann vermerken Sie dies auf dem Überweisungsvordruck.
Zustiftungen
Sie möchten die Stiftungsarbeit nachhaltig unterstützen? Zustiftungen können in Form von Bargeld, Immobilien und auch Erbschaften in die Stiftung gegeben werden. Diese Zuwendungen erhöhen das Stiftungskapital, benannt als Zustiftung. Das dadurch entstandene Vermögen fließt nicht in den aktuellen Haushalt der Stiftung, sondern wird zur Erreichung des Stiftungszwecks fest angelegt und bleibt als Stiftungskapital ungeschmälert erhalten. Das Stiftungskapital und damit Ihre "Zustiftung" bleiben erhalten und nur der Ertrag daraus kommt der Stiftungsarbeit zugute.
Steuerlich gilt der Höchstsatz von 20%. Übersteigende Beträge bis 1 Million Euro können in den folgenden 9 Jahren beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Spendenkonto
Weberbank Actiengesellscaft
IBAN: DE56 1012 0100 6156 1270 02
BIC: WELADED1WBB
Spendenbescheinigung
Spender und Zustifter können ihre Geldspende bei der Steuererklärung geltend machen. Für Zuwendungen bis zu 300,- EUR reicht der Kontoauszug oder die Überweisungsbestätigung zusammen mit einer Kopie des vereinfachten Zuwendungsnachweises (siehe Downloadbereich).
Ab 300,- EUR ist die Vorlage eines Zuwendungsnachweises der Stiftung nötig. Diese Spendenbescheinigung stellt die Stiftung Ihnen gerne zu. Geben Sie dafür unbedingt auf der Überweisung im Feld "Verwendungszweck" Ihre Adresse als Spenderin oder Spenders an.